International gültige Definition:
«MENSCHEN ANWERBEN, ANBIETEN, VERBRINGEN, VERMITTELN, BEHERBERGEN ODER ANNEHMEN ZUM ZWECKE DER AUSBEUTUNG»
Menschenhandel – ein weltweites VerbrechenKennzeichnend ist, dass dabei über Personen wie über Objekte oder Waren verfügt wird, die beliebig gekauft und verkauft werden können. Die Ausbeutung kann die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft oder die Entnahme von Körperorganen umfassen.
Die Täter machen sich dabei die Armut und die Perspektivenlosigkeit ihrer Opfer sowie deren Hoffnung auf eine bessere Zukunft zunutze, um sie etwa mit falschen Versprechungen über Arbeits- oder Heiratsmöglichkeiten in einem andern Land zu täuschen und anzuwerben. Die Einreise in dieses Zielland kann daraufhin legal oder illegal erfolgen.
Doch anschliessend werden die Opfer durch Schuldknechtschaft, Nötigung oder Gewalt in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht und ausgebeutet. Sie werden schlussendlich ihrer Autonomie und ihrer Entscheidungs- und Bewegungsfreiheit beraubt und verlieren jegliches Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper.
Nationale (CH) Meldestelle gegen Menschenhandel und Ausbeutung
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